BRÜSSEL, BELGIEN / EuroWire / – Die EU- Regelungen für Kryptowährungen treten in eine entscheidende Phase ein: Die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) geht von nationalen Übergangsfristen in ein einheitliches Lizenzsystem über. Ab dem 1. Juli 2026 benötigen Krypto-Dienstleister, die Kunden in der EU betreuen, eine MiCA-Zulassung. Unternehmen ohne diese Zulassung müssen die entsprechenden Dienstleistungen für Kunden in den 27 EU-Mitgliedstaaten einstellen.

Die Änderung ersetzt das bisherige Flickwerk nationaler Krypto-Registrierungen durch einen einheitlichen Rahmen für Autorisierung, Aufsicht und Passporting. Ein lizenzierter Anbieter kann nach Abschluss des erforderlichen Meldeverfahrens seine Zulassung aus seinem Heimatstaat nutzen, um Kunden im gesamten EU-Raum zu bedienen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat nicht autorisierte Unternehmen aufgefordert, bis zum Stichtag geordnete Abwicklungspläne einzureichen.
MiCA deckt Kryptobörsen, Verwahrstellen, Handelsplattformen und andere Anbieter ab, die professionelle Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten. Die Verordnung legt außerdem Regeln für Emittenten von Krypto-Assets fest, darunter Asset-Referenced Tokens (ARTOs) und E-Geld-Tokens. Die Bestimmungen für Stablecoins traten im Juni 2024 in Kraft, während die umfassenderen Regeln für Dienstleister ab Dezember 2024 galten.
Ein einheitliches Regelwerk ersetzt nationale Regelungen.
Die Lizenzierungslücke hat den Neustart sichtbar gemacht. Marktbeobachter, die offizielle Registerdaten auswerten, zählten bis Mai 2026 rund 210 autorisierte Krypto-Dienstleister. Demgegenüber standen über 1.200 Unternehmen, die zuvor im gesamten europäischen Markt über nationale Krypto-Registrierungen verfügten. Diese Differenz führt dazu, dass Hunderte von Unternehmen nach dem Ende der Übergangsphase nicht die notwendige Genehmigung besitzen, um ihre Kunden weiterhin zu betreuen.
Die Regeln verpflichten zugelassene Anbieter zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Unternehmensführung, Offenlegung, Kapital, Sicherung und Verhalten. MiCA verbietet zudem Marktmissbrauch und schreibt klare Informationen für Kunden und Token-Inhaber vor. Nationale Regulierungsbehörden prüfen Anträge, erteilen Zulassungen und beaufsichtigen Unternehmen im Rahmen des gemeinsamen Systems. Der europäische Marktpass verknüpft diese nationalen Entscheidungen und ermöglicht so den Marktzugang in allen Mitgliedstaaten.
Kunden werden aufgefordert, den Status des Anbieters zu überprüfen.
Auch für Verbraucher ergeben sich praktische Änderungen. Offizielle Empfehlungen raten Kunden, zu prüfen, ob ihr Anbieter im vorläufigen MiCA-Register aufgeführt ist. Der Schutz gilt für die jeweilige autorisierte juristische Person, nicht für jedes Unternehmen, das dieselbe Marke verwendet. Dies ist insbesondere für global agierende Krypto-Konzerne relevant, die über mehrere Niederlassungen innerhalb und außerhalb Europas tätig sind.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) überwacht Teile des MiCA-Rahmenwerks, die mit bedeutenden vermögensbezogenen Token und E-Geld-Token verknüpft sind. Die erweiterte Frist markiert das Ende der europäischen Schonfrist für etablierte Krypto- Unternehmen. Sie schafft zudem eine einheitliche Rechtsstruktur für Krypto-Handel, Verwahrung, Emission und Kundenschutz innerhalb der EU unter einem einheitlichen Regelwerk.
Der Beitrag „EU-Kryptoregeln schaffen einheitlichen MiCA-Markt“ erschien zuerst auf British Messenger .
